Mit Brief vom 13.01.2021 erhilten die Gemeindebürger die Mitteilung, dass die Kanalbenützungsgebühr erhöht wird. Gegenüber dem letzten Bescheid mit Wirkung ab 1. Oktober 2011 wird die Kanalbenutzungsgebühr um 23,25% erhöht. Lt. WKO ist der Verbraucherpreisindex auf nationaler Berechnungsgrundlage in diesem Zeitraum um 15,725% gestiegen. Die Erhöhung liegt somit über 7,5% ÜBER der Erhöhung des Verbraucherpreisindexes. Daher haben einige Bürger Berufung gegen den Abgabenbescheid erhoben. Folgend ein Beispiel einer Berufung:
Berufung Kanalbenuetzungsgebühr:
https://wirfuersie.1bfk.at/wp-content/uploads/2021/03/Berufung_Kanalbenuetzungsgebuehr.pdf
Die Reaktion der Gemeinde: Die Fragen zur Kanalbenützungsgebühr (Einnahmen für die Gemeinde, Kosten des Abwasserverband Raum Bad Vöslau, die Kosten übersteigenden Einnahmen, …) wurden bis dato nicht beantwortet. Dafür gab es eine Einladung zu einem Lokalaugenschein zur Feststellung der Bruttogeschoßfläche, Anzahl der angeschlossenen Geschoße, Gebäudeteile. Da gegen die zugrundeliegende Bruttogeschoßfläche kein Einwand erhoben wurde, ist der Zusammenhang mit der Berufung nicht erkennbar. Die Fragen in der Berufung betreffen die Finanzabteilung, die Reaktion kommt vom Bauamt, welches all die im Lokalaugenschein zu überprüfenden Daten haben sollte. Der juristische Grund für dieses Vorgehen wird noch überprüft und bekannt gegeben.
Folgend die Ladung der Gemeinde:
Ladung Lokalaugenschein Kanal:
https://wirfuersie.1bfk.at/wp-content/uploads/2021/03/Ladung_Lokalaugenschein_Kanal.pdf