Manche Parteien schrecken nicht davor zurück irreführende Informationen kurz vor der Gemeinderatswahl einzusetzen, aber wir decken auf.
Auf einem Wahlplakat steht: „26. Jänner Bürgermeisterwahl“
Das ist juristisch falsch. Juristisch korrekt ist, dass am 26. Jänner „Gemeinderatswahlen“ sind. In unserem Rechtssystem kann der Bürgermeister nicht direkt von der Ortsbevölkerung gewählt werden. Gewählt werden die Gemeinderäte als Vertreter der Ortsbevölkerung, entweder direkt in Form von Vorzugsstimmen, oder indirekt durch Wahl einer Gruppe. Bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates wählen die gewählten Vertreter, unter dem Vorsitz des Altersvorsitzenden, den Bürgermeister. Das sollte ein Jurist wissen. Meist wird der Spitzenkandidat der stimmstärksten Gruppe zum Bürgermeister gewählt. Es kann aber auch jemand anderer sein, wie vor 5 Jahren in Kottingbrunn. Da wurde aufgrund von Arbeitsübereinkommen von kleineren Gruppen jemand anderer zum Bürgermeister gewählt.
Niedrigster Schuldenstand der Marktgemeinde?
In einer Mitteilung einer wahlwerbenden Gruppe wird behauptet, dass mit ca. 2 Mio. an offenen Darlehen die Marktgemeinde Kottingbrunn auf dem niedrigsten Schuldenstand der letzten Jahrzehnte befindet.
Dabei wird verschwiegen, dass Haftungen in der Höhe von 4,7 Mio. vorliegen für die in 100%igem Eigentum der Marktgemeinde Kottingbrunn befindlichen Betriebs GmbH. Es ist richtig, dass der „Schuldenstand“ verringert wurde, dem steht aber gegenüber, dass die Rücklagen um wesentlich mehr verringert wurden und Haftungen für Darlehn der GmbH mit weit höherem Betrag existieren. Somit ergeben sich die höchsten Verpflichtungen seit Jahrzehnten. Und dafür muss die Ortsbevölkerung Bürge stehen.
Eine Täuschung der Wähler ist abzulehnen. Die Wahrheit ist:
- Am 26. Jänner sind Gemeinderatswahlen.
- Die Verpflichtungen der Gemeinde und somit für jeden Ortsbürger sind so hoch wie schon lange nicht! Wahrscheinlich wie noch NIE zuvor?