//Verursacherprinzip

Verursacherprinzip

Wer durch seine Tätigkeit Gewinn erzielt, der sollte sich auch an etwaigen Folgekosten beteiligen.

Das ist nur fair, das darf man erwarten. Gewinne machen und Folgekosten auf andere abwälzen muss nicht akzeptiert werden.
Wie sieht das in Kottingbrunn aus?

Wenn ein Bauträger ein größeres Gebäude errichtet und durch den Verkauf, oder durch Miete ein Einkommen, Gewinn erzielt, der sollte auch zu entstehenden Folgekosten beitragen. Bei einem größeren Wohnbau-Projekt ist anzunehmen, dass dort dann auch mehrere Kinder und Senioren wohnen werden. Für die dann dort lebenden Kinder und Senioren sollte ein Platz für die Tagesbetreuung geschaffen werden. Im Sinne der Fairness und des Verursacher-Prinzips sollte der Bauträger dann entweder einen Kostenbeitrag zur Errichtung dieser Betreuungs-Stätten leisten, oder im Rahmen der Errichtung des Wohnbau-Projektes Räumlichkeiten dafür errichten und bereitstellen. Dies sollte im Rahmen der Planeinreichung und der Baubewilligung von der Gemeinde mit dem Bauträger geklärt und vereinbart werden.