Wieder einmal war GR Helmuth Himmer in der Ortschaft unterwegs und hat festgestellt, dass es die Möglichkeit für den Ankauf eines Grundstückes gibt. Das Grundstück Schlossallee 8 (Nr. 3/3 (3/9)) liegt im Schlosspark in unmittelbarer Nähe des derzeitigen Spielplatzes. Da das Grundstück des derzeitigen Spielplatzes nicht im Eigentum der Gemeinde ist, muss dafür Pacht gezahlt werden. Das zu erwerbende Grundstück ist deutlich größer, wodurch sich mehr Möglichkeiten z.B. für Spielgeräte ergäben. Ferner, wenn im Eigentum würde sich die Gemeinde die Pacht ersparen. Auf Dauer käme es daher der Gemeinde günstiger. Daher hat GR Helmuth Himmer einige Tage vor der Gemeinderats-Sitzung folgenden Dringlichkeitsantrag eingebracht. Noch vor der Sitzung wurde GR Himmer 2x von der Gemeinde angerufen. Er soll den Antrag zurück ziehen. Es gibt weitere Interessenten.
Warum ist es der Gemeinde wichtig, dass dieser Antrag weder gestellt wird, und / oder nicht der Öffentlichkeit bekannt wird???