//Neubauten in der Schloßgasse bei 110kV-Leitung

Neubauten in der Schloßgasse bei 110kV-Leitung

Anfang August 2021 war der Neubau der Wohnhausanlage in der Verlängerung der Schloßgasse so weit fortgeschritten, dass klar war, dass wieder „unter“ der 110kV-Leitung gebaut wird. Die Bezirksblätter (Meinbezirk.at/Baden) berichteten in ihrer Ausgabe am 04./05. August 2021 darüber.  Als die Wiener Stadtwerke die Kabel der 110kV-Leitung erneuerten hat sich eine Bürgerinitiative (Himmelblau) um eine Verlegung der 110kV-Leitung unter die Erde bemüht. Es ist bekannt, dass der längere Aufenthalt im Bereich von Elektro-Magnetischen-Strahlen gesundheitlich bedenklich ist! Deswegen gibt es für Arbeiter strenge Regelungen wie lange sie den Elektro-Magnetischen-Strahlen ausgesetzt werden dürfen (Arbeitnehmer-Schutz). Obwohl Bewohner von Wohnhäusern wesentlich mehr Zeit in ihren Wohnungen / Häusern verbringen, gelten diese strengen Regelungen leider nicht für diese Bewohner.

Zeitungsartikel der Bezirksblätter von August 2021

Der Obmann der 1. Bürgerliste für Kottingbrunn, Ing. Horst G. Enenkel, damals zur Zeitung: „Für mich ist der neue Wohnbau unter der  110kV-Freileitung grob fahrlässig.“
Der Bürgermeister erklärte damals gegenüber der Zeitung: „Unter der 110kV-Leitung darf man bei uns keine Wohnräume bauen,  Garagen aber schon.“ „“Wir haben aufgrund der damaligen Erkenntnisse die Bebauungsbestimmungen im Ort dahingehend überarbeitet, dass in einem 20 Meter breiten Korridor entlang der 110kV-Leitungsachse keine neuen Wohnhäuser (mit Aufenthaltsräumen) errichtet werden dürfen. Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume, wie zum Beispiel Garagen, sind dort aber zulässig. Das wird selbstverständlich eingehalten.“

Wie folgende Bilder zeigen sind es keine 20 Meter vom Fuße des 110kV-Freileitungs-Mastes bis zum Wohnhaus mit Aufenthaltsräumen. Es handelt sich NICHT um ein Nebengebäude! Selbst wenn man argumentieren wollte, dass im vorderen Teil des Hauses keine Aufenthaltsräume sind,  geht es sich mit 20 Metern NIE aus. Zu berücksichtigen wäre ferner noch, dass die Ausleger, auf welchen sich die stromführenden Freileitungen befinden wesentlich näher am Haus sind!!! (ca. 3 Meter?)

 

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Gelten für Bauunternehmer und für private Bauherren andere Bauvorschriften?
Wurde dem Bauamt mitgeteilt, dass es zwischen Wohnbauten und der 110kV-Freileitung einen 20 Meter Korridor zu geben hat? Wurde dieser Abstand „selbstverständlich eingehalten.“?  Wie erklärt der Bürgermeister heute die Nähe zur Freileitung? Diese Nähe zur 110kV-Freileitung ist jedenfalls auf Dauer für die Gesundheit der dortigen Bewohner nicht förderlich!

2018 wurde eine Systembeschreibung für eine Machbarkeit einer Erdverkabelung erstellt. Dabei entstehen für eine Trassenlänge von 2,7 km Kosten von nicht ganz 4 Mio. EUR.  Da fragt man sich was ist unserer Gemeindeführung die Gesundheit der Ortsbürger wert?

Systembeschreibung der Machbarkeit einer Erdverkabelung für die 110kV-Freileitung

Siehe auch den Artikel zur 110kV-Leitung