Nachdem die Wahlpartei „Neues Kottingbrunn“ wegen nicht korrekt eingebrachtem Wahlvorschlag nicht zur Wahl zugelassen wurde, wurde diese Entscheidung bei der Landeswahlbehörde (bei der Landesregierung in St. Pölten) angefochten.
Die Landeswahlbehörde hat der Wahlanfechtung nicht statt gegeben!
Daraufhin wurde eine Eingabe beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Vom Verfassungsgerichtshof wurden alle Parteien, welche einen Wahlvorschlag eingebracht haben, eingeladen eine Stellungnahme abzugeben. Dann wird über die Wahlanfechtung entscheiden.
Es bleibt also spannend!
Wie wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden?
Die Einladung zur Stellungnahme enthielt diverse Dokumente. Der Umfang dieses ersten Briefes betrug 5mm. Inzwischen ist der 4. Brief vom Verfassungsgerichtshof eingetroffen. Ein ganz schöner Aufwand, dafür, dass jemand die falschen Formulare verwendet und behauptet schuld seien andere. Allein der Umfang der drei Dokumente dokumentieren den Aufwand (21 Seiten, 8 Seiten, 18 Seiten und da gibt es noch eine Menge weiterer Dokumente)
Hier die Entscheidung der Landeswahlbehörde
Hier die Stellungnahme der ersten Bürgerliste für Kottingbrunn
Hier die Stellungnahme der Gemeinde Kottingbrunn